Reisebedingungen der nicko cruises Schiffsreisen GmbH Sehr geehrte Kunden und Reisende, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der nicko cruises Schiffsrei- sen GmbH, nachfolgend „nc“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages bei Vertragsschluss ab 01.07.2018. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von nc und der Buchung des Kunden sind die Reiseaus- schreibung und die ergänzenden Informati- onen von nc für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorlie- gen. b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von nc nicht bevollmächtigt, Vereinbarun- gen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den verein- barten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von nc zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Wider- spruch dazu stehen. c) Angaben in Hotelführern und ähnli- chen Verzeichnissen, die nicht von nc her- ausgegeben werden, sind für nc und die Leistungspflicht von nc nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Ver- einbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von nc gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von nc vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von nc vor, an das nc für die Dauer von 3 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit nc bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorver- traglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist nc die Annahme durch ausdrückliche Erklä- rung oder Anzahlung erklärt. e) Die von nc gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigen- schaften der Reiseleistungen, den Reise- preis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilneh- merzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestand- teil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich verein- bart ist. f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Ver- pflichtung durch ausdrückliche und geson- derte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefo- nisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde nc den Abschluss des Pauschalreisevertrages ver- bindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch nc zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird nc dem Kun- den eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestäti- gung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körper- licher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Tele- medien) gilt für den Vertragsabschluss: 80 a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektro- nischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von nc erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurück- setzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind ange- geben. Rechtlich maßgeblich ist aus- schließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von nc im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Mög- lichkeit zum späteren Abruf des Vertrags- textes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schalt- fläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde nc den Abschluss des Pauschal- reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werk- tage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend sei- ner Buchungsangaben. nc ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von nc beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittel- bare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Ein- gang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speiche- rung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. nc wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. nc weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalrei- severträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonan- rufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk- dienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufs- recht besteht, sondern lediglich die gesetz- lichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräu- men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vor- hergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. ist 1.5. Bei Buchung einer Expeditionsreise in Zusammenarbeit mit Quark Expeditions® stimmt jeder Reiseteilnehmer den Reise- bedingungen von nc und den „Ergänzen- den besonderen Vertragsbedingungen für Expeditionsreisen mit Quark Expeditions®“ ausdrücklich zu. Diese besonderen Bedin- gungen werden den Reiseteilnehmern vor Buchungsabschluss in schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht. 2. Bezahlung 2.1. nc und Reisevermittler dürfen Zahlun- gen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsiche- rungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontakt- daten des Kundengeldabsicherers in kla- rer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertrags- abschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fäl- lig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reise- beginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reise- preis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl nc zur ordnungsgemäßen Erbrin- gung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbe- haltungsrecht des Kunden besteht, so ist nc berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutre- ten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigen- schaften von Reiseleistungen von dem ver- einbarten Inhalt des Pauschalreisevertra- ges, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von nc nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nc vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abwei- chungen unerheblich sind und den Gesamt- zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. nc ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von nc gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von nc gesetzten Frist aus- drücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Ände- rung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprü- che bleiben unberührt, soweit die geänder- ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.